Wir sind Vertragspartner aller Pflege- und Krankenkassen, so dass wir direkt mit allen Kostenträgern abrechnen können - eine Ausnahme bilden die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen.
Es sind folgende Kostenträger möglich:
- Pflegeversicherung als Kostenträger
- Krankenkasse als Kostenträger
- Hilfe zur Pflege gemäß §§ 68/69 BSHG über das Amt für soziale Dienste
- Selbstzahler
- Beihilfe
- Private Pflegeversicherung
- Private Krankenversicherung
- Unfallversicherung
Pflegeleistung, SGB XI
Hat der medizinische Dienst der Krankenkassen den Pflegebedürftige in eine Pflegestufe eingestuft, bekommt er, wenn er Leistungen eines Pflegedienstes beansprucht, Leistungen von der Pflegeversicherung. Die Höhe der Leistungen sind von der jeweiligen Pflegestufe abhängig: Derzeit betragen die Sachleistungen bei häuslicher Pflege gemäß § 36 SGB XI ohne eingeschränkte Alltagskompetenz pro Monat
Pflegestufe I: 468 Euro
Pflegestufe II : 1.144 Euro
Pflegestufe III: 1.612 Euro
Sachleistung bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand: 1.995 €
Bei Sachleistungen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ergeben sich pro Monat folgende Preise:
Pflegestufe 0: 231 Euro
Pflegestufe I: 689 Euro
Pflegestufe II: 1298 Euro
Pflegestufe III: 1612 Euro
Sachleistungen bei außergewöhnlichen hohem Pflegeaufwand: 1995 €.
Hinweis: Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz können gemäß § 45b Abs. 3 SGB XI 40 % des jeweiligen Sachleistungsbetrags für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden, soweit für die entsprechenden Leistungenbeträge keine Pflegesachleistung bezogen wurde. Voraussetzung ist, dass die Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung sichergestellt ist.
Wenn der Pflegedienst mehr Leistungen erbringt, als von dem Geld der Pflegekasse bezahlt werden kann, so muss diese Kosten der Pflegebedürftige selbst übernehmen. Die Kosten des Pflegedienstes muss er auch übernehmen, wenn keine Pflegestufe vorliegt. Oft ist aber ein Anspruch auf ergänzende Sozialhilfeleistungen gegeben.
Wieviele Leistungen Sie bei unserem Pflegedienst für Ihre Pflegestufe in Anspruch nehmen können, entnehmen Sie bitte dem Leistungskomplexsystem.
Schöpfen Sie den Rahmen Ihrer Pflegestufe nicht vollständig aus, so bekommen Sie einen Rest als Geldleistung ausgezahlt. Die einzelnen Beträge entnehmen Sie bitte der Kombinationsleistungstabelle.
Verhinderungspflege
Bei Verhinderung oder Urlaub der Pflegeperson stehen dem Pflegebedürftigen im Jahr 42 Tage mit einem Betrag von 1.612 Euro zu. Im Rahmen der 1.612 Euro können Verhinderungsleistungen auch stundenweise, d. h. täglich unter 8 Stunden beansprucht werden. Das Pflegegeld wird an diesen Tagen nicht gekürzt.
Leistungen der häuslichen Krankenpflege, SGB V
Liegt eine häusliche Verordnung Ihres Arztes vor, so übernimmt Ihre Krankenkasse in aller Regel die Kosten für die Leistungen in der häuslichen Krankenpflege.
Investivkosten
Wir erbringen für Sie Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz, die wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Die von den Pflegekassen gezahlten Vergütungen berücksichtigen die Personal und Materialkosten für die direkt durchgeführte Pflege am Patienten.
Andere Kosten wie:
- Aufwendungen für die Mietkosten
- Aufwendungen für die Anschaffung und Instandhaltung der Fahrzeuge
- Abschreibungskosten für das Inventar
- Fremd- und Eigenkapitalzinsen
sind in diesen Beträgen nicht enthalten.
Im Land Sachsen wurden diese Kosten bisher den Pflegediensten in Form einer Investitionsförderung jährlich zurückerstattet. Diese Förderung wurde ab 01.01.2001 eingestellt.
Diese Investivkosten müssen an die Pflegepatienten berechnet werden, da sonst gegen das für uns geltende Mittelverwendungsgebot verstoßen wird. Die Investivkosten sind variabel und werden jährlich errechnet und vom Sozialamt geprüft bzw. bestätigt. Sie betragen aktuell 7,3% der Gesamtpflegeleistungen.
Sind Sie als Patient selbst nicht zahlungsfähig, ist die Kostenübernahme bei dem zuständigen Sozialamt zu beantragen. Ansonsten müssten Sie den monatlich errechneten Betrag bitte privat bezahlen und erhalten nach Ablauf des jeweiligen Monats eine Rechnung.
Hauswirtschaft
Private hauswirtschaftliche Leistungen kosten innerorts pro Stunde 21,60 € (Anfahrtspauschale inklusive) bzw. 25,60 € außerorts (Anfahrtspauschale inklusive).
Ansprechpartnerin ist Schwester Romy (Tel.: 03433-205153).
Veranstaltungsraum
Sie können unseren Veranstaltungsraum für 130,00 € mieten zzgl. 20,00 € für die Reinigung der Tischwäsche.
Ansprechpartnerin ist Schwester Romy (Tel.: 03433-205153).