Maßnahmen der Behandlungspflege sind medizinische Leistungen, welche ausschließlich auf Anordnung des behandelnden Arztes erbracht werden.
Das sind im Einzelnen:
Überwachung der Vitalwerte (Blutdruckmessung, Puls-Messung, Temperatur-Messung)
- Injektionen (subcutan, z.Bsp. Insulin etc.)
- Infusionen bei Austrocknung (subcutan)
- Medikamentenversorgung und –gabe, Wochenbox-Versorgung etc.
- Anlage von Kompressionsverbänden
- Wundbehandlungen und Wundverbände (in Kooperation mit Wundfachschwester, wenn erwünscht)
- Versorgung von Sonden, z. B. PEG zum Zwecke der Nahrungsaufnahme über den Magen
- Unterstützung der parenteralen Ernährung (Nahrungsaufnahme unter Umgehung des Magens)
Unterstützung der Infusionstherapie
- Pflege und Überwachung von Tracheostoma (Luftröhrenschnitt)
- Tracheale Absaugung (zur Freihaltung der oberen Luftwege)
- Drainagenversorgung Abführhilfen, wie z. B. Einlauf
Falls Ihre Krankenkasse Leistungen nicht übernimmt oder nur zeitweise, können Sie die Leistungen auch privat erhalten. Dazu gehören am häufigsten:
- Blutentnahmen im eigenen Haushalt
- Längerfristige Blutzuckermessungen
- Stützverbände (Gilgrist) bei z. B. Schulterverletzungen
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