Bei Vorliegen einer Pflegestufe werden von der Pflegekasse Hilfsmittel bis zu 31 Euro monatlich übernommen, wenn sie zum Verbrauch bestimmt sind.
Bei den anderen Leistungen sind Höchstbeträge bzw. Eigenanteile des Versicherten vorgesehen. Sollte kein Anspruch bei der Kranken-/Pflegekasse auf bestimmte Pflegehilfsmittel gegeben sein, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Einzelfallhilfe Unterstützung durch den Träger der Sozialhilfe zu erhalten.
Bestimmte Hilfen sind vom Pflegedienst kurzfristig organisierbar. Sollten Sie plötzlich Bedarf an Hilfsmitteln haben, rufen Sie uns an. Unsere Pflegedienstleitung wird sich gern kostenlos um eine kurzfristige Lösung bemühen.