Gegen gesonderte Vergütung können zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, so z.B.
- Unterstützung bei der Beschaffung eines Hausnotruf-Systems
- Unterstützung bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
- Teilnahme am Pflegegutachten zur Pflegestufe
- Pflegeberatung, § 37 Abs. 3 SGB XI
- hauswirtschaftliche Dienstleistungen (ohne Pflegeeinstufung)
- Essen auf Rädern
- Heim-Getränkedienst
- Einkaufsservice mit oder ohne Begleitung
- Bring- und Abholdienste (z. B. Wäscheservice, Arzt und Apotheken-Rezept-Dienst)
- Begleitservice, z. B. zum Arzt, zu Banken und Behörden
- Vollmacht und Betreuerleistungen (außerhalb gerichtlich angeordneter Vollmachten)
- Schreib-, Vorlese und Spiel-Dienstleistungen
- Rollstuhl- und Ausgehbegleitdienste
- Wäschedienste
- Hausmeisterdienstleistungen in Vermittlung (auch Haus, Hof und Garten)
- Taxi-Hol- und Bringdienst in Vermittlung
- Haustierversorgung innerhalb ihres Haushaltes
- zusätzliche Betreuungsbesuche
- Hausfriseur-Dienstleistungen in Vermittlung (Kinder, Damen, Herren)
- Kosmetik und Fußpflege in Vermittlung (Wohlfühlangebote)
- Urlaubsangebote für Senioren (auch in Begleitung durch Pflegefachpersonal)
Vor Inanspruchnahme der Wahlleistungen erfolgt eine persönliche Beratung über Leistung, Kosten und mögliche Kostenträger. Unsere Kooperationspartner finden Sie hier.